Wissenschaftsausschuss stimmt Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes zu

Landespolitik

Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeshochschulgesetzes in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. März 2014, mit einigen Änderungen mehrheitlich zugestimmt. Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD votierten für die Gesetzesnovelle, die Fraktionen von CDU und FDP dagegen, wie die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Helen Heberer, mitteilte. Zuvor habe sich der Ausschuss mit mehreren Änderungsanträgen zu dem sogenannten Dritten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften befasst und über fast 40 Punkte einzeln abgestimmt.

Nach Angaben Heberers stimmte der Ausschuss etwa für einen Änderungsantrag, mit dem die Rechte der Vertretungsversammlung der Studierenden erweitert werden. Bislang habe die Versammlung nur das Recht gehabt, über die Satzung des Studierendenwerks abzustimmen und die Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen. Nun dürfe das Gremium den Jahresbericht der Geschäftsführung und den Jahresabschluss entgegennehmen und erörtern.

 

Laut Heberer sollen mit dem neuen Gesetz die Rahmenbedingungen dafür, dass Studiengänge in der vorgesehenen Zeit absolviert werden können, verbessert werden. Deshalb seien in den Vorschriften zu Studium und Prüfung eine Reihe von Erleichterungen vorgesehen. Der Wegfall von Zwischenprüfungen und verbindlichen Orientierungsprüfungen solle Prüfungsdruck und -aufwand reduzieren. Ein ganzes Maßnahmenbündel solle zudem die hohe Qualität der Promotionen im Land sichern. Mit einem weiterbildenden Bachelor werde zum Beispiel ein spezielles berufsbegleitendes Studium ermöglicht.

 

Die Handlungsfähigkeit und Transparenz innerhalb der Hochschule sollen erhöht sowie Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sichergestellt werden. Die Gesetzesnovelle sehe vor, Verantwortlichkeiten von Rektorat, Hochschulrat und Senat zu stärken sowie die Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erleichtern. 

 

Der Ausschussvorsitzenden zufolge stimmte das Gremium einem von allen Fraktionen eingereichten Entschließungsantrag zu. Inhalt des Antrags sei die Entwicklung von qualitätsgeleiteten Kriterien für die Verleihung des Promotionsrechts. Bei der Ausarbeitung dieser Kriterien sollten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Universitäten beteiligt sowie der Wissenschaftsrat mit einbezogen werden. Darüber hinaus solle dieses Modell evaluiert und dem Landtag hierüber spätestens im Dezember 2019 berichtet werden, so Heberer.

 
 

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