Heberer: Wahlrecht ab 16 und Vereinfachungen bei Kommunalwahlen ab 2014

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Die Landtagsabgeordnete Helen Heberer, begrüßt, dass Jugendliche künftig ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten sollen.
„Mit der Absenkung des Wahlalters können Jugendliche frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbezogen werden“ so Heberer.

Diese und weitere Regelungen sind in einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften enthalten, dem der Innenausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 13. März 2013, mehrheitlich zugestimmt hat. Ebenfalls von der Ausschussmehrheit unterstützt wurde eine unverbindliche Regelung zur paritätischen Listenaufstellung in das Kommunalwahlgesetz einfügt. Danach sollen Frauen und Männer bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen gleichermaßen berücksichtigt werden, insbesondere indem sie in der Reihenfolge des Wahlvorschlags abwechselnd bedacht werden. Die Regelung zur paritätischen Besetzung von Wahlvorschlägen ist nicht verpflichtend, sondern ein Appell an die Parteien.“Angesichts der Tatsache, dass nur jedes fünfte Gemeinderatsmandat von einer Frau wahrgenommen wird, ist dies absolut notwendig und wird z.B. von der SPD schon lange so praktiziert“ so Heberer

Wie der Ausschussvorsitzende Walter Heiler ausführt, seien daneben Änderungen beabsichtigt, die die Organisation und Durchführung von Kommunalwahlen erleichtern und vereinfachen sollten. Diese seien von kommunaler Seite angeregt worden. Schließlich solle der Umstellungsprozess von der Kameralistik auf das neue kommunale Rechnungswesen entzerrt und erleichtert werden, indem der Übergangszeitraum um vier Jahre verlängert werde.

 
 

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