Helen Heberer ermuntert lokale Mädchen- und Knabenchöre zur Teilnahme an landesweitem Förderprogramm

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180.000  EUR für junge Stimmen: Helen Heberer ermuntert lokale Mädchen- und Knabenchöre zur Teilnahme an landesweitem Förderprogramm

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat erneut eine Förderung für herausragende Kinder- und Jugendchöre im Land mit einer Fördersumme von insgesamt bis zu 180.000 Euro ausgeschrieben. Landtagsabgeordnete Helen Heberer (SPD) ruft die Mädchen- und Knabenchöre  aus der Region zu einer Teilnahme an dem Landesprogramm bis zum 30. April auf.

Es sei kein Geheimnis, dass Baden-Württemberg ein Spitzen-Niveau in der gesanglichen und musikalischen Chorausbildung habe, erklärt Heberer, Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst im baden-württembergischen Landtag. Dies gelte freilich auch für die Quadratestadt und die Metropolregion. Umso erfolgversprechender sei für Mädchen- und Knabenchöre eine Teilnahme an dem ausgeschriebenen Förderprogramm. „Mit dem Programm soll die  wertvolle Arbeit engagierter Kinder- und Jugendchöre unterstützt  und die Bedeutung der musikalischen Nachwuchsförderung hervorgehoben werden“, erklärt Heberer. Deshalb seien die  Fördermittel seit dem letzten Jahr noch einmal um 50 Prozent erhöht worden.

„Auch unsere  Mädchen- und Knabenchöre können von der Landesförderung profitieren“, ist sich Heberer sicher und ruft zur zeitnahen Antragstellung auf. Schließlich böten die bereitgestellten Fördermittel eine Möglichkeit, die Grundlagen für eine anspruchsvolle Chorarbeit sicherzustellen. „Besondere Leistungen in Kunst und Kultur brauchen eine angemessene finanzielle Unterstützung, denn sie wirken immer in die Zukunft“  betont Heberer

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten und einen Eigenanteil von 30 Prozent zu ihrer Finanzierung erbringen. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten. Die Bewerbungsfrist beim Wissenschaftsministerium endet am 30. April 2015.

 
 

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