Heberer: Neue Befreiungsregelung von Studiengebühren nutzen

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Ab dem 01.03.2009 tritt eine neue Befreiungsregelung von Studiengebühren in Baden-Württemberg in Kraft. Zukünftig können von drei oder mehr Geschwistern alle außer zweien befreit werden, unabhängig davon ob diese studieren oder nicht. Dadurch können sich ab dem Sommersemester 2009 sehr viel mehr Studierende als bisher von den Gebühren befreien lassen. Allerdings informieren hierüber bisher weder das Land noch alle Mannheimer Hochschulen die Studierenden - und das obwohl ein Befreiungsantrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden muss.

Ab dem 01.03.2009 tritt eine neue Befreiungsregelung von Studiengebühren in Baden-Württemberg in Kraft. Zukünftig können von drei oder mehr Geschwistern alle außer zweien befreit werden, unabhängig davon ob diese studieren oder nicht. Dadurch können sich ab dem Sommersemester 2009 sehr viel mehr Studierende als bisher von den Gebühren befreien lassen. Allerdings informieren hierüber bisher weder das Land noch alle Mannheimer Hochschulen die Studierenden - und das obwohl ein Befreiungsantrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden muss.
„Ich kann nicht nachvollziehen, dass, obwohl das Rückmeldeverfahren an den Hochschulen bereits läuft, die Studierenden bisher nicht überall über diese Neuregelung informiert werden.“ so Helen Heberer MdL.
„Studierende müssen umfassend und zeitnah über ihre Rechte informiert werden.“ Als absolut nicht akzeptabel empfindet Heberer den Umstand, dass bisher weder alle Hochschulen noch das Land auf ihren Homepages auf die neue Regelung aufmerksam machen und das obwohl diese bereits am 03.12.2008 im Landtag beschlossen wurde. „Man fragt sich, ob es nicht gewünscht ist, dass die Studierenden von der geplanten Neuregelung erfahren.“

Die SPD verlangt nun in einem Antrag von der Landesregierung, dass diese neue Befreiungsmöglichkeit gegenüber den Studierenden und ihren Eltern umgehend offensiv kommuniziert wird. Es sei die Pflicht des Wissenschaftsministeriums und der ihm zugeordneten Hochschulen, diesen neuen Weg transparent und administrativ leichtgängig zu gestalten, bis hin zur Rückerstattung der möglicherweise bereits für das Sommersemester 2009 bezahlten Studiengebühren, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorlägen.

Grundsätzlich begrüßt Heberer die Neuregelung des Landes. Allerdings zeigt das abermalige Nachjustieren bei der Gebührenregelung wie viel dort im Argen liegt und wie lückenhaft die Befreiungsregelungen nach sozialen Kriterien nach wie vor sind. „Es ist illusorisch zu glauben Studiengebühren sozial verträglich gestalten zu können.“ stellt sie klar.
„Die SPD Landtagsfraktion hält deshalb an ihrer Forderung fest, die Studiengebühren wieder abzuschaffen.“ So das Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Im Gesetzentwurf findet sich die Regelung unter 6. § 6 auf Seite 55, vgl.: Einbringungsentwurf mit Gesetzesbegruendung.pdf

 
 

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