Heberer fordert mehr öffentliche Aufträge für das regionale Handwerk in Zeiten der Wirtschaftskrise

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Mannheim soll neue Möglichkeiten der Vergabe konsequent nutzen

In einem Schreiben fordert die SPD-Landtagsabgeordneten Helen Heberer Oberbürgermeister Dr. Kurz dazu auf, das regionale Handwerk künftig stärker an den Aufträgen zu beteiligen. Nach Auffassung von Heberer zeigen aktuelle Meldungen der Wirtschaftsforschungsinstitute, dass die Wirtschaftskrise ein weit stärkeres Ausmaß hat, als bisher angenommen. Dies werde auch Folgen für das regionale Handwerk haben, dem Aufträge weg brechen könnten, so Heberer.
Mit dem neuen Vergaberecht stehe ein Instrument zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Kommunen dieser Entwicklung entgegensteuern könnten. Deshalb, so Heberer in ihrem Schreiben, sollen sich die Verwaltungen künftig an den neuen höheren Wertgrenzen orientieren. „Dadurch sichern wir Arbeitsplätze und helfen unserem Mittelstand in Mannheim über die Krise“, ist sich Heberer sicher.

Bisher mussten die Aufträge bereits ab einem geringeren Volumen öffentlich ausgeschrieben und von der Verwaltung oder dem Gemeinderat an den Geringstbietenden vergeben werden. Künftig können durch die Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht gezielt Angebote von Handwerkern und mittelständischen Unternehmen aus der Region eingefordert werden. Heberer begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich, da sich dadurch „die Lage der heimischen Betriebe in diesen schweren Zeiten eindeutig verbessert.“

Die höheren Wertgrenzen wurden im Land zum 1. März eingeführt, um das geplante Konjunkturprogramm schneller nutzen zu können. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat dabei einem entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion zugestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass Städte und Gemeinden ihre neuen Aufträge ohne große bürokratische Hürden vergeben können.

Die neue Regelung ist auf zwei Jahre befristet. Die Kommunen können Aufträge für Bauleistungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ohne Ausschreibung freihändig an Unternehmen vergeben. Bei Aufträgen bis zu einer Million Euro reicht eine beschränkte Ausschreibung unter wenigen Unternehmen aus. Bei Dienstleistungen und Einkäufen können die Vergaben bis zu 100.000 Euro freihändig oder nach einer beschränkten Ausschreibung erfolgen.

 
 

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