Heberer: Landesweites Gesetz für das Eingehen von Lebenspartnerschaften auf dem Standesamt

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Die Nachricht, dass der Innenausschuss des Landtages mit großer Mehrheit einer Gesetzesvorlage der Landesregierung zugestimmte, die vorsieht dass ab 1.Januar 2012 auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt eingehen können, stößt bei der Mannheimer Landtagsabgeordneten Helen Heberer auf große Zustimmung. Bisher hatte das Land Baden-Württemberg als einziges Bundesland von einer Sonderregelung im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch gemacht, wonach in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörde für die Mitwirkung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften zuständig waren. „Endlich tritt ein Gesetz an die Stelle unterschiedlicher Sonderregelungen – damit werden landesweit eingetragene Lebenspartnerschaften und Eheschließungen zukünftig gleichbehandelt“ freut sich Heberer.

Die bisherige sogenannte Länderöffnungsklausel stellte es den zuständigen Stellen frei, wo gleichgeschlechtliche Paare getraut werden. Bereits seit 2007 wurden die städtischen Trausäle in Mannheim für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen geöffnet, wofür sie sich auch schon damals eingesetzt hatte.
Sehr zufrieden stimme sie der Gedanke, dass die Mannheimer Praxis nun bald im ganzen Land möglich sei, so die Landtagsabgeordnete abschließend.

 
 

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