Heberer: Erweiterter Feuerwehrführerschein stärkt das Ehrenamt

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Der Weg für die Einführung eines erweiterten Feuerwehrführerscheins ab Anfang Dezember ist frei. Ein Aufhebungsgesetz hat vergangene Woche den Landtag passiert und damit eine Neuregelung durch eine Landesverordnung ermöglicht. „Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsdienste können mit ihren Ehrenamtlichen nun bald auch Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen steuern.

„Die neue Regelung stärkt das bürgerschaftliche Engagement der ehrenamtlich agierenden Einsatzdienste und ermöglicht unter anderem auch jungen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten, das Führen von Fahrzeugen dieser Tonnage“, begrüßt die Landtagsabgeordnete Helen Heberer die Einführung des erweiterten Feuerwehrführerscheins in Baden-Württemberg.

Hintergrund der Neuregelung ist die vom Bundestag bereits im April 2011einstimmig verabschiedete Reform des Feuerwehrführerscheins. Bei Feuerwehren und Rettungsdiensten reicht künftig ein normaler Pkw-Führerschein, um Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu lenken. Voraussetzungen dafür sind lediglich eine Einweisung und eine Prüfung innerhalb der jeweiligen Organisation. Die Länder wurden ermächtigt, die nähere Ausgestaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Wer seinen Auto-Führerschein nach 1999 gemacht hat, darf - anders als früher - eigentlich nur noch Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen lenken. Der reguläre Zusatz-Führerschein für schwerere Fahrzeuge ist mit hohen Kosten verbunden. „Dadurch hatten viele Feuerwehren und Rettungsdienste in den vergangenen Jahren Probleme, ehrenamtliche Fahrer für ihre Einsatzfahrzeuge zu finden“, erläutert Heberer. Der jetzt auch in Baden-Württemberg auf den Weg gebrachte erweiterte Feuerwehrführerschein schaffe „ein unbürokratisches und kostengünstiges Verfahren, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen“, freut sich die Abgeordnete.

 
 

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