Heberer MdL: Landesregierung will Streuobstwiesen erhalten

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Um die Streuobstwiesen in Baden-Württemberg zu erhalten, sind nach Meinung der Landtagsabgeordneten Helen Heberer weitere einschlägige Maßnahmen erforderlich. Diese Auffassung hat auch der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. Januar 2013, einhellig vertreten. Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer Streuobstkonzeption mit dem Ziel, neben der Bewirtschaftung der Streuobstflächen zum Beispiel auch Forschung sowie Marketing- und Absatzfördermaßnahmen zu stärken. Die Landtagsabgeordnete Helen Heberer begrüßt diesen Schritt voller Zuversicht.

„Das ist gerade für den Erhalt der Artenvielfalt vor unserer eigenen Haustür ein positives Signal“, ist sich die Landtagsabgeordnete Helen Heberer sicher. Sie betont dabei das vorbildliche Projekt der Bürgerschaft z. B. In Mannheim Rheinau.

Für den ländlichen Raum befürchtet die Landesregierung nämlich, dass der Wegfall des Branntweinmonopols den Erhalt der Streuobstbestände des Landes erschweren wird. Dadurch werde eine traditionelle Absatzmöglichkeit für Obst aus Streuobstbeständen deutlich an Bedeutung verlieren.
„Die veränderte Rechtslage erzeugt einen Handlungszwang, dem politisch nachgegangen werden muss. Für den weiteren Erhalt der Streuobstwiesen sind also jene Maßnahmen erforderlich, die nun auf die politische Agenda rücken. Das ist der richtige Schritt“, so Heberer mit der Auffassung des zuständigen Ausschusses übereinstimmend.

Der Ausschuss ist sich darüber hinaus einig, dass die Kulturlandschaften am besten durch landwirtschaftliche Nutzung geschützt werden könnten. Deshalb dienten unter anderem die Ausgleichszulage Landwirtschaft und die Agrarumweltprogramme dem Erhalt der typischen Kulturlandschaften im Südwesten. Beispielsweise stünden beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft im Vordergrund.

 
 

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