Heberer und Weirauch unterstützen Pläne für Ordnung des Glücksspielwesens

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Die Landtagsabgeordnete und Stadträtin Helen Heberer begrüßt gemeinsam mit ihrem Stadtratskollegen Dr. Boris Weirauch den Vorstoß der Landesregierung das Glücksspiel in Baden-Württemberg in geordnete Bahnen zu bringen. Das geplante Landesglücksspielgesetz umfasst unter anderem auch konkrete Regelungen für das Betreiben von Spielhallen.

„Insbesondere Spielautomaten bergen eine hohe Gefahr, zu problematischem Spielverhalten oder zur Spielsucht “, erklärt Heberer die Gründe für den vorgelegten Gesetzentwurf. Die Anzahl der Spielautomaten hat sich in Baden-Württemberg innerhalb von vier Jahren bis 2010 auf 12.600 verdoppelt. „Die Kommunen brauchen konkrete Vorschriften für die Erteilung der Konzessionen an die Betreiber, auch um die Spielhallenflut in den Griff zu bekommen“, begründet Weirauch, SPD-Fraktionssprecher für Sicherheit und Ordnung, den Wunsch der Kommunen nach einer gesetzlichen Regelung. Nach Maßgabe des Gesetzentwurfs müssen Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern voneinander haben, zwischen 0 und 6 Uhr geschlossen sein und eine Videoüberwachung ermöglichen. Darüber hinaus müssen die Betreiber ein Sozialkonzept zur Bekämpfung von Spielsucht vorlegen und ihre Mitarbeiter schulen.

Die beiden Politiker sind sich sicher, dass mit einer gesetzlichen Regelung Jugendliche und Spielsuchtgefährdete besser geschützt werden können. Ebenso erhoffen sie sich davon eine Eindämmung der Spielhallen, vor allem in den Innenstädten. Die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber sehen Heberer und Weirauch durch den Vorschlag, den Bestand bestehender Standorte bis 2017 zu garantieren, berücksichtigt.

 
 

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