Heberer: Öffentlichen Anhörung zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft

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„Nach 35 Jahren sollen unsere Studierenden in Baden-Württemberg endlich wieder an hochschulpolitischen Fragen beteiligt werden und eine starke und organisierte Stimme erhalten, wie das in anderen Bundesländern (bis auf Bayern) selbstverständlich ist, und die Möglichkeit haben sich zu wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Fragestellungen zu äußern“, so begründet die Landtagsabgeordnete Helen Heberer das Vorhaben der grün-roten Landesregierung die Verfasste Studierendenschaft wieder einzuführen. Dabei fördere man gleichzeitig aktiv die politische Bildung an den Hochschulen.

Schon bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes habe die Landesregierung in einer neuen Form den Dialog mit Hochschulen und Studierenden gesucht. „Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes wurde ein Online-Beteiligungsprozess organisiert, der in einem knappen Monat über 48.000 Besucherinnen und Besucher mit zahlreichen Einträgen zu verzeichnen hatte“ so Heberer

An diesem Freitag lädt sie in ihrer Funktion als Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur öffentlichen Anhörung zu diesem Thema in den Stuttgarter Landtag ein. Als Grundlage der Beratungen liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft vorsieht, diesem steht ein Entwurf der FDP-Fraktion gegenüber, der die Einführung eines Studentenparlaments fordert.

„Es ist gelungen namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen zu gewinnen, die dem Ausschuss mit ihren Stellungnahmen als Sachverständige zur Verfügung stehen “, freut sich Heberer über das umfassende Expertenwissen, das in der Anhörung zu erwarten ist.
So werden die Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Universitäten,ebenso zu Wort kommen wie der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen und der Präsident der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg. Ebenfalls eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter der Staatlichen Hochschulen für Musik sowie der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste. Die Studierenden, deren rechtliche Vertretung 1977 in Baden-Württemberg durch die CDU - Regierung abgeschafft wurde und die seitdem erheblich in ihren Mitspracherechten eingeschränkt sind, werden in der Anhörung durch Mitglieder der Hochschulgruppen und des Allgemeinen Studierendenausschusses repräsentiert.

 
 

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